kann “in Oberösterreich, in der Steiermark, im Burgenland, in Wien, in Tschechien, in der Slowakei oder in Ungarn” JEWEILS “an der Grenze zu Niederösterreich bedeuten.
Das ist schon ein Riesenraum als “Fundort” für so ein kleines Ding wie einem USB-Stick.
Oder hat DER STANDARD da was vertitelt? -
mittlerweile berichtigt
.
.
.
.